Formulare

Auf dieser Seite finden sie alle Formulare die sie für Arbeit in Österreich für Pflegeberufe brauchen.

NOSTRIFIZIERUNG DGKP

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

1.Antrag:

Antragsformular für Gesundheitsberufe (PDF, 111 KB)

2.Wohnsitz (Meldezettel) Nachweis:

Beilage: Zustellvollmacht (PDF, 101 KB)

3.Qualifikationsnachweis/Diplomzeugnis:

4.Zusätzliche Bescheinigung:

5.Bescheinigung der zuständigen Behörde

6.Namensänderung

7.Staatsangehörigkeit

Alle Dokumente (außer Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) dem BMSGPK vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen.

Weitere Informationen zum Berufsbild Gehobener Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege finden Sie in der Broschüre “Gesundheitsberufe in Österreich” im Kapitel 12 unter: Gesundheitsberufe in Österreich (PDF, 4 MB)

Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege

Informationsblatt für die Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für EU und EWR-Staaten sowie Schweiz:

Für ausgewählte Länder gibt es länderspezifische Informationsblätter:

Das Verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) findet dienstags für Krankenpflegeberufe nach Terminvereinbarung statt. Liste für das verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) (PDF, 311 KB) (PDF, 311 KB) (PDF, 315 KB) (PDF, 315 KB) 


Für die Antragstellung können folgende Formulare verwendet werden:

 

Informationen über weitere Gesundheitsberufe finden Sie unter:

Rechtliches

NOSTRIFIZIERUNG PA, PFA

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

1.Antrag:

Antragsformular für Gesundheitsberufe (PDF, 111 KB)

2.Wohnsitz (Meldezettel) Nachweis:

Beilage: Zustellvollmacht (PDF, 101 KB)

3.Qualifikationsnachweis/Diplomzeugnis:

4.Zusätzliche Bescheinigung:

5.Bescheinigung der zuständigen Behörde

6.Namensänderung

7.Staatsangehörigkeit

Alle Dokumente (außer Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) dem BMSGPK vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen.

Weitere Informationen zum Berufsbild Gehobener Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege finden Sie in der Broschüre “Gesundheitsberufe in Österreich” im Kapitel 12 unter: Gesundheitsberufe in Österreich (PDF, 4 MB)

Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege

Informationsblatt für die Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für EU und EWR-Staaten sowie Schweiz:

Für ausgewählte Länder gibt es länderspezifische Informationsblätter:

Das Verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) findet dienstags für Krankenpflegeberufe nach Terminvereinbarung statt. Liste für das verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) (PDF, 311 KB) (PDF, 311 KB) (PDF, 315 KB) (PDF, 315 KB) 


Für die Antragstellung können folgende Formulare verwendet werden:

Informationen über weitere Gesundheitsberufe finden Sie unter:

Rechtliches

GBR (DAS GESUNDHEITSBERUFEREGISTER)

So geht’s!

Für die Registrierung benötigen Sie:

1. einen ausgefüllten Antrag:

Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister – DGKP (0,6 MB)

Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister – PA/PFA (0,6 MB)

2. einen Reise­pass/Personalausweis,

3. ein Zeugnis/Diplom (Nostrifizierung),

4. ein Passfoto,

5. ein ärztliches Attest der Vertrauens­wür­digkeit (z. B. Strafregisterbescheinigung) ist aus Österreich und allen jenen Staaten vorzulegen, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten haben – !!!Dieser Nachweis und das ärztliche Attest dürfen nicht älter als drei Monate sein!!!

7. Ebenso ist ein Nach­weis über deutsche Sprachkenntnisse erforderlich, sofern sich diese nicht aus der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben.

ANTRÄGE UND FORMULARE

Alle wichtigen Anträge, Formulare und Downloads finden Sie hier:

ANTRAGSTELLUNG

FORMULARE

DOWNLOADS

REGULATIV

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen oder weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.