Notrifizierungsprocess Schritt bei Schritt
Auf Antrag hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz von einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellte Qualifikationsnachweise in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege anzuerkennen.
Ohne Anerkennung sowie Eintragung ins Gesundheitsberuferegister begehen sowohl die Ausübende/der Ausübende als auch jene Personen, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung. Daneben kann es zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen kommen.
Voraussetzungen
Qualifikationsnachweis in der Gesundheits- und Krankenpflege, ausgestellt in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Radetzkystraße 2
1031 Wien
E-Mail-Adresse: anerkennung@sozialministerium.at
Verfahrensablauf
Antrag:
persönlich, postalisch, elektronisch oder alternativ im Wege des Europäischen Berufsausweises (EPC)
Ermittlungsverfahren:
- formale Prüfung der Voraussetzungen, in Ausnahmefällen zusätzlich inhaltliche Prüfung durch einen Sachverständigen
- Ausstellung des Bescheides, in Ausnahmefällen unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung)
Verfahrensdauer:
bis zu drei Monaten, bei inhaltlicher Prüfung bis zu vier Monaten
Rechtsmittel:
Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz einzubringen ist.
Erforderliche Unterlagen
1. Antrag
- Persönlich unterfertigtes Ansuchen mit Angabe einer Zustelladresse und Sozialversicherungsnummer in Österreich (falls vorhanden): Antrag auf Anerkennung (PDF, 111 KB) (PDF, 111 KB)
2. Wohnsitz (Meldezettel) Nachweis:
- Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) in Österreich oder eines/einer Zustellungsbevollmächtigten (persönlich unterfertigte Vollmacht) in Österreich zum Zwecke der Zustellung: Zustellbevollmächtigung (PDF, 101 KB) (PDF, 101 KB)
3. Qualifikationsnachweis/Diplomzeugnis:
- Qualifikationsnachweis, Abschlussprüfungszeugnis, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis über die in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte Ausbildung unter Anschluss des Abschluss Prüfungszeugnisses.
4. Lehrplan
- Lehrplan / Index über die absolvierte Ausbildung (aufgeschlüsselt nach Theorie und Praxis unter Angabe von Stunden bzw. Unterrichtseinheiten)
5. Allfällige Nachweise über Berufserfahrung (Dienstzeugnisse)
- Allfällige Nachweise über Berufserfahrung (Dienstzeugnisse)
6. Allfällige Fort- und Weiterbildungszeugnisse
- Allfällige Fort- und Weiterbildungszeugnisse
7. Lebenslauf
- Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und die Berufstätigkeit ersichtlich sind
8. Staatsangehörigkeit:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses, eines Personalausweises oder eines Staatsbürgerschaftsnachweises
9. Namensänderung
- Bei Namensänderung entsprechender Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsbeschluss etc.)
10. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass die Berufsausübung nicht vorübergehend oder endgültig untersagt wurde „Certificate of good standing“ bzw. „Certificate of current professional status“, nicht älter als drei Monate (bei dem Herkunftsstaat handelt es sich um den Staat, in dem der Beruf zuletzt ausgeübt wurde).